- umfasst die dauerhafte Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen
- es gibt keine Beschränkung für die Beitrittsstaaten
- Vorsicht bei der Frage der Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der Schein-Selbstständigkeit (Kriterien, Konsequenzen)