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Arbeitnehmerfreizügigkeit
Arbeitnehmer ist jeder, der eine unselbstständige Tätigkeit entgeltlich ausübt (ebenso Teilzeitarbeit, Ausbildung, Praktikum).
Alle Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt.
Ab Januar 2014 volle EU-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien
Berechtigte
Allgemeine Freizügigkeit
Spezielle Freizügigkeit
Daueraufenthaltsrecht
Verlust des Freizügigkeitsrechts
Anspruch auf Sozialleistungen
Einbürgerung